Allgemeine Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der maden GmbH

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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • Geltung: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der maden GmbH und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  • Vorrang: Individualvertragliche Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  • Definitionen:
    • Verbraucher: Natürliche Personen ohne gewerbliche oder selbständige berufliche Zurechnung im Rahmen des Vertrages.
    • Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen/rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
    • Kunde: Der jeweilige Vertragspartner (Verbraucher oder Unternehmer).
  • Fremde AGB: Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
  • Urheberrecht: Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen bleiben vorbehalten; eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.

§ 2 Vertragsschluss

  • Angebotsunterlagen: Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd und nicht bindend, sofern nicht anders gekennzeichnet. Technische Änderungen im zumutbaren Rahmen bleiben vorbehalten.
  • Bauleistungen: Für Bodenbelags- und Tapezierarbeiten gilt gegenüber Unternehmern die VOB (Teile B und C) sowie die entsprechenden ATV.
  • Zustandekommen: Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  • Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrages nicht beliefert wird. Der Kunde ist unverzüglich zu informieren und Gegenleistungen sind zu erstatten.

§ 3 Vertragsabwicklung

  • Lieferfristen: Höhere Gewalt oder schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Frist um die Dauer der Verzögerung.
  • Verzug: Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist gewähren.
  • Haftung bei Verzug: Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des Leistungswertes begrenzt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Körperschäden gilt die gesetzliche Haftung.
  • Versand: Erfolgt ab Werkstatt/Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  • Gefahrenübergang bei Annahmeverzug: Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft über.
  • Anlieferung: Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug direkt an das Gebäude fahren kann. Ab dem 2. Stockwerk sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber zu stellen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  • Sicherung: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung (bei Verbrauchern) bzw. bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (bei Unternehmern) Eigentum der maden GmbH.
  • Pflichten des Kunden: Pflegliche Behandlung, notwendige Wartungen auf eigene Kosten sowie unverzügliche Meldung bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) oder Wohnsitzwechsel.
  • Weiterveräußerung (Unternehmer): Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, treten jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.

§ 5 Vergütung & Zahlung

  • Preise: Verstehen sich beim Versendungskauf zzgl. Versandkosten. Endbeträge in Angeboten sind oft Circa-Werte.
  • Preisänderungen: Bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten sind Neuverhandlungen über den Preis möglich.
  • Fälligkeit: Die Vergütung ist bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Zahlungsverzug tritt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit ein.
  • Aufrechnung: Nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

§ 6 Gefahrübergang

  • Verbraucher: Gefahr geht mit Übergabe der Ware über.
  • Unternehmer: Gefahr geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung an die Transportperson über.

§ 7 Gewährleistung

  • Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt schriftlich und detailliert gemeldet werden.
  • Nacherfüllung: Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  • Verjährung: Mängelansprüche (außer bei Bauwerken) verjähren in einem Jahr ab Abnahme, sofern kein grobes Verschulden oder Körperschäden vorliegen.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
  • Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Produkthaftung, Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

§ 9 Datenschutz

  • Vertrags- und auftragsbezogene Daten werden gespeichert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu und kann diese jederzeit widerrufen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand: Geschäftssitz des Auftragnehmers (bei Kaufleuten oder Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland).
  • Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des restlichen Vertrags nicht.

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VERBRAUCHERSCHUTZ

Die maden GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Die für die maden GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 7957940
Fax 07851 7957941

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de