Allgemeine Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der maden GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Geltung: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der maden GmbH und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Vorrang: Individualvertragliche Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Definitionen:
- Verbraucher: Natürliche Personen ohne gewerbliche oder selbständige berufliche Zurechnung im Rahmen des Vertrages.
- Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen/rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
- Kunde: Der jeweilige Vertragspartner (Verbraucher oder Unternehmer).
- Fremde AGB: Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
- Urheberrecht: Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen bleiben vorbehalten; eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebotsunterlagen: Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd und nicht bindend, sofern nicht anders gekennzeichnet. Technische Änderungen im zumutbaren Rahmen bleiben vorbehalten.
- Bauleistungen: Für Bodenbelags- und Tapezierarbeiten gilt gegenüber Unternehmern die VOB (Teile B und C) sowie die entsprechenden ATV.
- Zustandekommen: Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrages nicht beliefert wird. Der Kunde ist unverzüglich zu informieren und Gegenleistungen sind zu erstatten.
§ 3 Vertragsabwicklung
- Lieferfristen: Höhere Gewalt oder schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Frist um die Dauer der Verzögerung.
- Verzug: Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist gewähren.
- Haftung bei Verzug: Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des Leistungswertes begrenzt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Körperschäden gilt die gesetzliche Haftung.
- Versand: Erfolgt ab Werkstatt/Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- Gefahrenübergang bei Annahmeverzug: Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft über.
- Anlieferung: Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug direkt an das Gebäude fahren kann. Ab dem 2. Stockwerk sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber zu stellen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Sicherung: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung (bei Verbrauchern) bzw. bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (bei Unternehmern) Eigentum der maden GmbH.
- Pflichten des Kunden: Pflegliche Behandlung, notwendige Wartungen auf eigene Kosten sowie unverzügliche Meldung bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) oder Wohnsitzwechsel.
- Weiterveräußerung (Unternehmer): Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, treten jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab.
§ 5 Vergütung & Zahlung
- Preise: Verstehen sich beim Versendungskauf zzgl. Versandkosten. Endbeträge in Angeboten sind oft Circa-Werte.
- Preisänderungen: Bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten sind Neuverhandlungen über den Preis möglich.
- Fälligkeit: Die Vergütung ist bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Zahlungsverzug tritt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit ein.
- Aufrechnung: Nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen zulässig.
§ 6 Gefahrübergang
- Verbraucher: Gefahr geht mit Übergabe der Ware über.
- Unternehmer: Gefahr geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung an die Transportperson über.
§ 7 Gewährleistung
- Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt schriftlich und detailliert gemeldet werden.
- Nacherfüllung: Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Verjährung: Mängelansprüche (außer bei Bauwerken) verjähren in einem Jahr ab Abnahme, sofern kein grobes Verschulden oder Körperschäden vorliegen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Produkthaftung, Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
§ 9 Datenschutz
- Vertrags- und auftragsbezogene Daten werden gespeichert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu und kann diese jederzeit widerrufen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Geschäftssitz des Auftragnehmers (bei Kaufleuten oder Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland).
- Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des restlichen Vertrags nicht.
VERBRAUCHERSCHUTZ
Die maden GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Die für die maden GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 7957940
Fax 07851 7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de